Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.11.1999 - 7 WF 3904/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2410
OLG Nürnberg, 04.11.1999 - 7 WF 3904/99 (https://dejure.org/1999,2410)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.11.1999 - 7 WF 3904/99 (https://dejure.org/1999,2410)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. November 1999 - 7 WF 3904/99 (https://dejure.org/1999,2410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgerecht; Streitwertfestsetzung; Streitwerterhöhung; Beschwerde; Streitgegenstand der Folgesache; Elterliche Sorge; Erweiterung der Anhörung

  • Judicialis

    ZPO § 613 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 12 Abs. 2 S. 3; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 613 Abs. 1 S. 1 GKG § 12 Abs. 2 S. 3 BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Kostenrecht: Keine Erhöhung des Streitwerts bei Anhörung nach § 613 I S. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 508
  • MDR 2000, 86
  • FamRZ 2000, 1519 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 185
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 08.06.1999 - 13 WF 326/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der aus der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.1999 - 7 WF 3904/99
    Dieser Meinung ist offenbar auch die von Rechtsanwalt ... zur Begründung seiner Beschwerde angeführte Entscheidung des OLG Koblenz in JurBüro 1999, 469 sowie die darin zitierte Gesetzesbegründung in der BT-Drucksache 13/4899, S. 161, in der es heißt:.

    Der insoweit abweichenden Auffassung von Mock in der Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz (ebenfalls JurBüro 1999, 469) folgt der Senat nicht.

  • OLG Brandenburg, 22.03.2000 - 9 WF 48/00

    Anwaltsbühr bei Parteivernehmung zur elterlichen Sorge

    In den Fällen, in denen die Anhörung zum Sorgerecht allein auf § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO beruht, ist daher kein eigener Gegenstandswert hierfür festzusetzen (OLG Nürnberg, MDR 2000, 86 f.; OLG Düsseldorf, aaO.; OLG Karlsruhe, NJWE-FER 1999, 280; siehe auch Musielak-Borth, ZPO , 1998, § 613 Rdn. 12; Zimmermann, ZPO , 5. Aufl. 1998, § 613 Rdn. 3; Gerhardt/von Heinschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts FamR, 2. Aufl. 1999, S. 1210 Rdn. 108; Enders in JurBüro 1998, 617, 618; a.A. AG Rendsburg, NJWE-FER 1999, 132).
  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - 13 WF 52/00

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Anhörung zur elterlichen Sorge

    Nach § 31 BRAGO löst die Anhörung zur elterlichen Sorge als solche eine (höhere) Beweisgebühr unter Einbeziehung des Gegenstandswertes der elterlichen Sorge aus (differenzierend OLG Nürnberg, MDR 2000, 86).
  • OLG Koblenz, 14.03.2001 - 13 WF 752/00

    Beweisgebühr bei Anhörung zur elterlichen Sorge

    Nach § 31 BRAGO löst die Anhörung zur elterlichen Sorge als solche eine (höhere) Beweisgebühr unter Einbeziehung des Gegenstandswertes der elterlichen Sorge aus (differenzierend OLG Nürnberg, MDR 2000, 86).
  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 13 WF 355/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Festsetzung der aus der

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  • OLG Frankfurt, 29.09.2000 - 6 WF 86/00

    Keine Gebühren für Prozessbevollmächtigte durch Anhörung der Eltern nach § 613

    99, 508; OLG Stuttgart,Beschl. v. 24.02.1999, FamRZ 99, 1359; OLG Nürnberg,Beschl. v. 04.11.1999, MDR 00, 86, allerdings verneinend nur zur Frage der Erhöhung des Gegenstandswerts um den Wert der (nicht anhängigen) elterlichen Sorge sowie Müller-Rabe,Rechtsanwaltsgebühren bei Anhörung der Eltern zum Sorgerecht nach § 613 1 5.2 ZPO, FamRZ 00, 137).
  • OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00

    Beweisgebühr bzw Streitwert bei Streit zwsichen Ehegatten über die Regelung der

    Während das OLG Koblenz - 13. Senat - diese Frage bejaht (Beschluss vom 08.06.1999 - 13 WF 326/99, Juristisches Büro 1999, 469), haben sich das Schleswig-Holsteinische OLG (Rechtspfleger 1999, 508), das OLG Karlsruhe (MDR 2000, 87 ) und das OLG Nürnberg (MDR 2000, 86 ) dagegen ausgesprochen.
  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - l3 WF 52/00

    Beweisgebühr; Anhörung; Elterliche Sorge; Gegenstandswert

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 4 WF 154/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13185
OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 4 WF 154/99 (https://dejure.org/1999,13185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1999 - 4 WF 154/99 (https://dejure.org/1999,13185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 4 WF 154/99 (https://dejure.org/1999,13185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1519
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 22.03.2000 - 9 WF 48/00

    Anwaltsbühr bei Parteivernehmung zur elterlichen Sorge

    Mit der Anhörung hat das Amtsgericht lediglich seiner gesetzlich gebotenen Aufklärungspflicht genügt, die der Belehrung der Eltern und der Überprüfung, ob das Kindeswohl gefährdet und daher ein Sorgerechtsverfahren von Amts wegen einzuleiten ist, dient (vgl. auch OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 89).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2001 - 12 WF 15/01

    Scheidungsverfahren; Streitwert; Sorgerecht; Eltern; Kind; Anhörung

    Daher folgt der Senat der überwiegenden Ansicht (OLG Koblenz 9. Zivilsenat JurBüro 2000, 639; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 419; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1519; aA OLG Koblenz 13. Zivilsenat FamRZ 2000, 626), daß auch dann, wenn sich die Anhörung der Parteien nach § 613 ZPO auf die elterliche Sorge erstreckt, sich der Streitwert für das Verfahren und die Beweisgebühr allein nach dem Wert der Ehesache richtet.
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